Vorsorge
Hörtest für Neugeborene – Kassenleistung ab 2009
Zum Jahreswechsel 2009 wird bundesweit ein Hörtest für Neugeborene eingeführt. Die Kosten für Hörtests bei Neugeborenen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Störungen des Hörapparats sind die häufigste angeborene Erkrankung in der Bundesrepublik. Laut dem Magazin „Baby und Familie“ wird in Deutschland eines von 1000 Babys mit einer beidseitigen Hörstörung geboren. Wird dieses Gesundheitsproblem nicht rasch erkannt, drohen dem betroffenen Kind massive Probleme in der Sprachentwicklung.
Durchgeführt wird der Test kurz nach der Geburt, spätestens mit der U2 wird er fällig. Um herauszufinden, ob ein neu geborenes Kind gut hören kann, wird eine kurze, für das Baby schmerzlose Untersuchung durchgeführt. Hierbei wird überprüft, wie es auf akustische Eindrücke reagiert.
Durch den Hörtest für Neugeborene soll verhindert werden, dass die Schwerhörigkeit erst im zweiten oder dritten Lebensjahr erkannt wird und dann etwa bereits zu einer verzögerten Sprachentwicklung geführt hat.
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